Frist bis zum 12.02.2024: AfD fordert Dreyer anwaltlich zur Löschung und Unterlassung auf
Der AfD Bundesverband und der AfD Landesverband Rheinland-Pfalz haben die Ministerpräsidentin Malu Dreyer zur Löschung ihrer gegen das Neutralitätsgebot verstoßenden Verlautbarungen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Frist bis zum 12.02.2024 aufgefordert. In dem 28-seitigen Anwaltsschriftsatz einer renommierten Kanzlei wird unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass sie mit Ihrem Demonstrationsaufruf über das Portal der Staatskanzlei gegen ihre Verpflichtung als Amtsträgerin zu parteipolitischer Neutralität verstoßen hat.
„Der Ministerpräsidentin dürfte ihre Verpflichtung zur Neutralität natürlich bekannt sein. Dass sie sich über dieses Gebot wissentlich und willentlich hinweggesetzt hat und glaubt, damit auch noch durchzukommen, ist ein Skandal. Wir erwarten, dass die Ministerpräsidentin ihren Fehler einsieht und fristgerecht die Unterlassungserklärung abgibt, um eine weitere Beschädigung ihres Amtes abzuwenden. Sollte sie sich dem verweigern, wird die Angelegenheit gerichtlich geklärt werden.“, erklärten der Vorsitzende des AfD-Landesverbandes Rheinland-Pfalz Dr. Jan Bollinger, MdL und sein erster Stellvertreter Sebastian Münzenmaier, MdB hierzu.