Würde man es mit einer Entlastung der Pendler, des Mittelstandes und des Speditionsgewerbes ernst meinen, könnte man – nach dem Vorbild einiger EU-Staaten – die Steuern auf Kraftstoffe senken. Das wollen wir tun: Wir streichen die CO2-Abgabe ersatzlos, senken die Mehrwertsteuer auf 7% und reduzieren die EU-Energiesteuer auf ein Minimum. Mit diesen Maßnahmen sähen die Preise so aus, wie in unserer Tabelle unten angegeben.
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Ausgangspunkt ist der aktuelle Tankstellenpreis, während der befristeten Entlastung zuzüglich des ausgewiesenen Rabatt-Zuschlags. Daraus wird die heutige Mehrwertsteuer herausgerechnet. Vom Nettopreis ziehen wir die modellierten CO₂-Kosten und die Differenz zwischen der deutschen Energiesteuer ohne befristeten Rabatt und dem EU-Mindeststeuersatz ab. Auf den verbleibenden Betrag werden 7 % Mehrwertsteuer gerechnet.
Die Energiesteuer bleibt in Höhe des EU-Minimums enthalten. Die Rechnung nimmt an, dass alle übrigen Preisbestandteile gleich bleiben und die Entlastung vollständig beim Kunden ankommt. Sie ist keine Prognose für künftige Tankstellenpreise.
Die Rechnung verwendet die Energiesteuersätze ohne befristeten Rabatt. Die gesetzliche Entlastung beträgt vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 jeweils 14,04 Cent netto, also 16,7076 Cent einschließlich 19 % MwSt. Wir rechnen für die Vergleichsbasis wie ausgewiesen mit gerundeten 17 Cent. Der EU-Mindestbetrag bleibt im Vergleichspreis enthalten.
Wir vergleichen mittlere Kraftstoffpreise am Beispiel Berlin. Die Preise werden automatisch alle 5 Minuten abgerufen.