Anlässlich der nicht stattfindenden Klageerhebung der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler Jürgen Pföhler (CDU) in Verbindung mit seiner Rolle während der Ahrtalkatastrophe äußert sich Dr. Jan Bollinger, Fraktionsvorsitzender und Obmann der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“, wie folgt:
„Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens ist ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer, Hinterbliebenen und Geschädigten. Politisches Versagen bleibt ungestraft, wenn man nur erklärt, dass die Konsequenzen des Nichthandelns unvorhersehbar waren. Wer gesetzliche Auflagen nicht erfüllt und dadurch die Einrichtung eines wirksamen Katastrophenschutzsystems versäumt, kann sich im Katastrophenfall mangels geeigneter Vorbereitung mit der Unvorhersehbarkeit der Ereignisse entlasten. Ein fatales Signal. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft, ein Hauptverfahren dürfe nur bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung vorgenommen werden, ist natürlich vom Prinzip her richtig. Die zu Grunde liegenden Annahme der angeblichen Unvorhersehbarkeit der Katastrophe und ihres Ausmaßes teilen wir angesichts mehrerer historischer Hochwässer mit teils noch höheren Abflussmengen als 2021 nicht.“
Dr. Bollinger weiter: „Bereits während der Sitzungen im Untersuchungsausschuss hat sich abgezeichnet, dass sich alle auf politischer Ebene Beteiligten mit der Begründung absoluter Unvorhersehbarkeit der Ereignisse aus der Verantwortung ziehen würden. Diese Sprachregelung rettet nun auch den ehemaligen CDU-Landrat, obwohl grundlegende Versäumnisse beim Hochwasserschutz bis hin auf die Ebene der Landesregierung von mehreren Stellen, siehe Gutachter, attestiert worden sind. Die Einstellung des Verfahrens gegen die Beschuldigten entlastet zwar jene, bewahrt aber auch die Landesregierung vor einer weiteren Beleuchtung ihrer Untätigkeit.“
Dr. Bollinger abschließend: „Auf Grundlage der Vernehmungen und Gutachten des Untersuchungsausschusses sehen wir eine gravierende Verantwortung für den Verlauf der Flutkatastrophe bei der Landesregierung. Die Landesregierung hat bei der Einrichtung und der Durchsetzung eines wirksamen Hochwasserrisikomanagements, der Finanzierung und Organisation des Katastrophenschutzes und der Warnung und Unterstützung der kommunalen Entscheidungsträger im Vorfeld und während der Flutkatastrophe katastrophal versagt. Spätestens, als sich das Unglück anbahnte, hätte jedoch der Landrat vor Ort als gesamtverantwortlicher Einsatzleiter für den Landkreis Ahrweiler tätig werden müssen. Er hätte seine Aufgabe ernst nehmen und als Mittelsmann zwischen seinem Zuständigkeitsbereich und den Landesinstitutionen fungieren müssen. Um den zahlreichen Opfern, den Verletzten und Geschädigten ordentlich Rechnung zu tragen, hätte ich ein rechtsstaatliches Verfahren begrüßt, denn hier wäre weitere Aufklärung möglich gewesen. Auch hätte ich mir durch das Verfahren gegen den Landrat neue Erkenntnisse in Bezug auf das Versagen der Landesregierung erhofft.“
Dr. Jan Bollinger ist Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz