Dr. Jan Bollinger (AfD): Afghanischer Kinderschänder muss direkt nach der Haftentlassung in sein Heimatland zurückgebracht werden!
Medienberichten zufolge hat ein in Deutschland lebender Afghane im Jahr 2018 zwei Kinder (6,8 Jahre) sexuell missbraucht. Wegen dieser Straftat wurde der im Jahre 2015 als Flüchtling eingereiste Afghane vom Landgericht Landau zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nach knapp drei Jahren Haft (2021) wurde er abgeschoben, kehrte jedoch zurück und kam zur Verbüßung seiner Reststrafe erneut ins Gefängnis. Heute am 13.02.2023 kommt er wieder auf freien Fuß und wird nicht abgeschoben.
Dazu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Die Tatsache, dass ein Kinderschänder und verurteilter Straftäter nach der Verbüßung seiner Haftstrafe nicht erneut abgeschoben wird, ist eine Farce und zeigt wie wenig die Regierenden an der Sicherheit ihrer eignen Bürger interessiert sind, sobald es um die Durchsetzung der eigenen politischen Weltansicht geht. Ein verurteilter Kinderschänder und eine potentiell tickende Zeitbombe wird von den Regierenden wiederholt auf unsere Gesellschaft und vor allem auf unsere Kinder losgelassen, statt ihn erneut des Landes zu verweisen. Hier zeigt sich, dass die politische Indoktrinierung über dem Wohl der Bürger und gerade über der Unversehrtheit und dem Schutz unserer Kinder steht!“
Dr. Jan Bollinger weiter: „Dass der afghanische Kinderschänder keinen Respekt vor unserem Land und unseren Gesetzen hat, zeigt sich daran, dass er nach Verbüßung einer dreijährigen Haftstrafe abgeschoben und mit einer Einreisesperre belegt wurde, diese jedoch nicht ernst nahm und kurze Zeit später über die Balkanroute abermals illegal in Deutschland einreiste. Als Entschuldigung für seine grauenhafte Tat, bei der er das Leben von zwei Kindern zerstörte, nannte der Straftäter Stress mit den Deutschkursen, Stress bei der Arbeit, die ungeklärte Frage seines Bleiberechts und die Tatsache, dass seine Frau mit dem dritten Kind schwanger war. Solche banalen Entschuldigungsversuche noch anzuführen, ist an Frechheit und Respektlosigkeit nicht zu überbieten.“
Dr. Jan Bollinger abschließend: „Ich fordere die Landesregierung dazu auf, diese Person, direkt nach seiner Haftentlassung des Landes zu verweisen und geltendes Recht umzusetzen. Gerade bei so einem schwerwiegenden Fall liegt das öffentliche Ausweisungsinteresse gem. § 54 AufenthG vor. Des weiteren fordere ich die Landesregierung dazu auf, sich bei der Bundesinnenministerin und Ampelgenossin Nancy Faeser (SPD) dafür einzusetzen, dass die groß angekündigte Rückführungsoffensive, wie sie im Koalitionsvertrag steht, endlich umgesetzt wird. Es muss in unser aller Interesse sein, unsere Bürger und vor allem unsere Kinder vor solchen Übergriffen wirksam zu schützen.“
Dr. Jan Bollinger ist 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.
Mainz, den 13. Februar 2023