Dr. Jan Bollinger und Sebastian Münzenmaier (beide AfD) kündigen Klage wegen Verletzung des Neutralitätsgebots an: Dreyer missbraucht Regierungsamt für Hetze gegen AfD-Opposition!
Im Rahmen der Kampagne der etablierten Politik und vieler Medien gegen die AfD auf Basis der Behauptungen der linken Plattform „Correctiv“ hat auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu einer Demonstration gegen die AfD aufgerufen und dabei das Portal der Mainzer Staatskanzlei genutzt.
Der Vorsitzende des AfD-Landesverbandes Rheinland-Pfalz Dr. Jan Bollinger, MdL und sein erster Stellvertreter Sebastian Münzenmaier, MdB sehen darin einen eindeutigen Verstoß gegen das grundgesetzlich verankerte Neutralitätsgebot:
„Das Grundgesetz verpflichtet öffentliche Amtsträger zu parteipolitischer Neutralität. Mit Ihrer infamen Hetze gegen unsere AfD als Ministerpräsidentin über das Portal der Staatskanzlei hat Malu Dreyer den Boden der Demokratie und des Grundgesetzes verlassen.
Die Dreyer-SPD hat die falschen Vorwürfe der linken Plattform Correctiv ungeprüft aufgegriffen und diffamiert hemmungslos die AfD-Opposition, statt endlich die Probleme der Bürger zu lösen.
Daraus spricht die nackte Angst um die Macht angesichts sinkender Umfragewerte.
Die aktuellen Umfragen zeigen aber auch, dass die Hetze nicht verfängt.
Wir werden uns als AfD nicht einschüchtern lassen und gegen die Ministerpräsidentin Dreyer rechtlich vorgehen und ihr die verfassungsrechtlichen Grenzen deutlich aufzeigen.“