In Anbetracht der Tötung der 12-jährigen Luise aus Freudenberg ist eine Debatte über eine Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre entbrannt. Die AfD Rheinland-Pfalz spricht den Angehörigen, Bekannten und Freunden des getöteten Mädchens ihr Mitgefühl und Beileid aus.
Die Politik kann die Tat nicht ungeschehen machen, aber es müssen zumindest rechtspolitische Konsequenzen folgen.
Dass die gleichaltrigen Mädchen, die Luise mit mehreren Messerstichen getötet haben, strafrechtlich nicht belangt werden, sondern allenfalls erzieherische Maßnahmen des Jugendamtes erfolgen können, ist eine durch nichts zu rechtfertigende Ungerechtigkeit.
Die AfD sieht sich hier in ihrer Programmatik bestätigt, da sie bereits seit Jahren eine Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre fordert.
Der Landesvorsitzende Dr. Jan Bollinger erklärt hierzu: „Wer eine derart grausame Tat begehen kann, dem sollte in Zukunft bewusst sein, dass sie auch strafrechtliche Konsequenzen haben wird. Dass Heranwachsende, die Gleichaltrige gezielt mit zahlreichen Messerstichen regelrecht hinrichten, davonkommen, ohne dass auch nur eine Anklage erhoben und ein Gerichtssaal betreten wird, ist ein durch nichts zu rechtfertigender Skandal. Die Debatte über eine Strafrechtsverschärfung darf jetzt nicht verschleppt werden. Der Umstand, dass laut BKA jedes Jahr weit mehr als 50.000 Straftaten von unter 14-Jährigen begangen werden, zeigt, dass der Fall Luise nur die Spitze des Eisberges ist. Gerade bei jugendlichen Intensivtätern ist derweil bekannt, dass deren kriminelle Karrieren oftmals schon sehr früh starten. Fatal, wenn hier auf Grund einer zu hoch gesetzten Strafmündigkeitsgrenze erst viel zu spät angesetzt werden kann.“